Ab 1.3.2020 tritt das Gesetz für Masern-Impfschutz in Kraft. Möchtest du ab dann einen Freiwilligendienst (BFD/FÖJ/FSJ) mit Kindern/ Schüler*innen und Jugendlichen machen, musst du nachweisen, dass du gegen Masern geimpft bist. Ohne Nachweis kannst du leider dort nicht arbeiten. Also bitte dran denken!
Aktuell
Masern-Impfschutz ab 1.3.2020
Feb. 2020